Die Tatsache, dass ich mich täglich strafbar mache, indem ich Luca in Parks von der Leine lasse, war mir bewusst. Dass ich mich jedoch doppelt strafbar mache, wenn ich mit dem unangeleinten Hund Fahrrad fahre, habe ich erst vor kurzem erfahren. Vielleicht sollte ich nochmal auf die Schilder gucken, um zu sehen, ob evtl. auch Lachen oder Hüpfen verboten ist... Es Lebe das Berliner Gesetz für "Geschützte Grünanlagen"!
Mittwoch, 25. März 2009
Doppelt strafbar
Die Tatsache, dass ich mich täglich strafbar mache, indem ich Luca in Parks von der Leine lasse, war mir bewusst. Dass ich mich jedoch doppelt strafbar mache, wenn ich mit dem unangeleinten Hund Fahrrad fahre, habe ich erst vor kurzem erfahren. Vielleicht sollte ich nochmal auf die Schilder gucken, um zu sehen, ob evtl. auch Lachen oder Hüpfen verboten ist... Es Lebe das Berliner Gesetz für "Geschützte Grünanlagen"!
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