Donnerstag, 9. Juli 2009

Dreifach strafbar!

Unfassbar: Ich mache mich Morgens nicht nur dadurch strafbar, dass ich
1) mit dem Fahrrad durch den Park fahre und
2) den Hund von der Leine lassen,
nein, ich wurde vor ein paar Tagen doch tatsächlich von der Polizei angehalten (ich fuhr absichtlich auf der Straße, weil ich beim letzten Mal (von der Polizei!!) aufgefordert wurde doch bitte nicht mit dem Hund auf dem Bürgersteig zu fahren; Bei gefühlten 5km/h winkte er mich mit seiner Kelle von der Menschen- und Autoleeren Straße an den Rand. Irritiert, fragte ich, ob ich gemeint sei. Ein: Wissen sie, dass das verboten ist? war die Antwort. Ich erwiderte nur: "Guten Morgen, wie bitte?"), die mir erzählte, dass das Rad Fahren mit einem Hund im öffentlichen Straßenverkehr verboten sei ("Schließlich könnte der Hund ja hinter einer Ratte her rennen und Sie vom Fahrrad ziehen" war sein Argument). Ich entschuldigte mich, beteuerte, dass ich es nicht gewusst hätte - ich log noch nicht einmal - als unser Gespräch auch schon durch ein zu schnell fahrendes Fahrzeug unterbrochen wurde, das es aufzuhalten galt. Fahrrad schiebend schlich ich mich reumütig an den Polizisten vorbei und ging die letzten Hundert Meter zu Fuß nach Hause. Ich mache mich also regelmäßig dreifach strafbar. Unglaublich!

1 Kommentar:

Rebecca hat gesagt…

Tja, Isa, du solltst das Fliegen lernen, dann dürften dich die Polizisten nicht mehr anhalten. Es sei denn auch das wäre verboten ...

Haben die denn nichts besseres zu tun?